SNB-Äpfel

Der Apfel-Schein der Schweizer Nationalbank:

Re-Integrierungs-Aktion für Schweizer Banken

Weil auch Schweizer Banken ein Recht auf das Schweizer Rechtssystem haben!

SNB-Apfel-Aktion Seit Jahrzehnten schon befinden sich die Schweizer Banken, ihre Schattenbanken und Hedge-Fonds ausserhalb des Schweizer Gesetzes – ja gar ausserhalb jeglicher Gesetze.

Aber die Banken wollen das ja gar nicht wirklich..! Wir fordern deshalb zum Wohl unserer Banken, dass diese wieder ins Schweizer Recht aufgenommen werden. Und dass sie – wie jeder Bürger und jede Bürgerin, jede Einzelfirma oder sonstige Firma – für ihre kriminellen Handlungen nach geltendem Schweizer Recht von Schweizer Gerichten angeklagt und – so schuldig gesprochen – für ihre Taten zu den jeweils angemessenen Strafen verurteilt werden!

Der Bail-Out der Banken hat die Schweizer BürgerInnen nicht etwa „nur“ ca. 60 Milliarden CHF an Steuergeldern gekostet. Nein.

UNSERE Nationalbank hat noch ganze 480 Milliarden CHF ohne das Wissen der Bürger hinterhergeworfen!

Das gibt: 364 Jahre lang täglich gratis Äpfel – finanziert von der Schweizer Nationalbank

Weil die Schweizer Nationalbank dem Volk gehört und für das Volk arbeitet, können von nun an alle 7.5 Millionen Einwohner der Schweiz mit dem Apfel-Schein täglich einen Apfel im Laden bezahlen – die Rechnung wird von der Schweizer Nationalbank übernommen – für die nächsten 364 Jahre! (Gilt natürlich nur, wenn alle 7.5 Mio Einwohner TÄGLICH EINEN APFEL mit dem Apfelschein bezahlen. Sind es weniger, steigt die Anzahl Jahre dementsprechend. Wenn nur 25% der BürgerInnen täglich einen Apfel mit dem Apfel-Schein der SNB bezahlen, gibt’s natürlich vier Mal länger Gratis-Apfel – also die nächsten 1456 Jahre lang, d.h. bis ins Jahr 3469…!

So geht’s:

Drucken Sie einfach einen Apfel-Schein aus (folgt hier), falten Sie ihn – und gehen Sie damit in ein möglichst grosses Einkaufshaus. Nnicht zum kleinen, lokalen Händler – AUSSER – dieser unterstützt die Aktion und schickt den Apfelschein-Schein mit einer Rechnung von 0.50 CHF an die SNB! NEHMEN SIE IM LADEN EINEN APFEL UND BEZAHLEN SIE IHN AN DER KASSE MIT DEM APFELSCHEIN! Sagen Sie der Person an der Kasse: “Schicken Sie den Apfel-Schein an die Schweizer Nationalbank – die bezahlt dann die Rechnung. So, wie sie es auch bei den Banken tut. Merci und en schöne Tag…!”


Sicherheitspersonal & Polizei

Die Person an der Kasse wird voraussichtlich jemanden vom Sicherheitspersonal holen – diese Person die Polizei. Erklären Sie den Damen und Herren von der Polizei, dass die Nationalbank den Schweizer Banken – nachdem die Politiker von uns, Ihnen und den Polizisten 60 Milliarden Steuergelder GENOMMEN haben – nochmals weitere 480 Milliarden CHF geschenkt hat, um für die Schulden und Verluste der Banken zu bezahlen. Und weil die Nationalbank ja schliesslich uns, dem Volk, also Ihnen und auch den Polizisten und der Person an der Kasse gehört und die SNB für uns, das Volk arbeitet, übernimmt die SNB nun die Rechnung für einen Apfel. Beziehungsweise die Rechnung für 7.5 Millionan Äpfel am Tag – und zwar für die nächsten 364 Jahre!”

Weiteres Vorgehen

Sollte Ihnen die Polizei dann eine Busse geben – wovon leider in den allermeisten Fällen auszugehen ist (und Sie eventuell auch noch anzeigen..??!!), schicken Sie einfach die Busse samt Anzeige und einem Apfel-Schein an: Swiss National Bank, Börsenstrasse 15, P. O. Box, CH – 8022 Zurich – UND ein Email an: snb@snb.ch.  Vergessen Sie nicht, Ihrem Brief und Ihrem E-Mail ein Schreiben und die dazugehörigen Rechnungen hinzuzufügen.

Ihr Schreiben muss enthalten:

  • Einen Apfel-Schein (gefaltet, mit Vor und Rückseite)

  • Rechnung über 0.50 CHF für den Apfel und den Laden (Adresse und Bankverbindung des Ladens hinzufügen)

  • Rechnung der Busse der Polizei (am besten mit Einzahlungsschein und Kopie des Protokolls)

  • Rechnung der Gerichtskosten und –busse (ebenfalls mit detaillierten Kopien und der Rechnung)


Selbstverständlich nimmt die SNB auch gerne Ihre telefonsischen Anrufe entgegen unter der Nummer: 044/631 31 11. Die SNB-Angestellten erklären Ihnen gern ausführlich, weshalb auch die SNB gern unter das Schweizer Bankengesetz gehören würde – und warum die SNB ebenfalls verlangt, dass die Schweizer Banken, ihre Schatten-Tochtergesellschaften und Hedge-Fonds-Aktivitäten endlich wieder unter Schweizer Recht gehören – weil nämlich auch Schweizer Banken und Banker das Recht haben, nach geltendem Schweizer Recht behandelt zu werden und zu entsprechenden Bussen und Gefängnisstrafen verurteilt zu werden!

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