Blocher & SP gegen die Banken
BLOCHER WILL MIT DER SP GEGEN DAS BANKENSYSTEM VORGEHEN
Meine Lieben. Wenn euch auch DAS noch nicht als Wink mit dem Zaunpfahl reicht…
Lest selbst:
«Bereits heute ziehen Unternehmer Geld ab und legen es in den Tresor»
Von Andreas Valda. Aktualisiert am 09.09.2013
Christoph Blocher plant den nächsten Angriff auf die – seiner Meinung nach – zu grossen Banken. Das Spezielle daran: Der SVP-Stratege will Leute der SP ins Boot holen – «vernünftige».
«Berührungsängste habe ich keine»: SVP-Nationalrat Christoph Blocher will mit den Linken verhandeln. (Archivbild, März 2012)
Bild: Peter Klaunzer/Keystone
Was das Parlament beschlossen hat
Die Schockwellen, die von der Finanzkrise und der UBS-Rettung ausgingen, führten zur Forderung nach einer Zerschlagung der Grossbanken. Sie wurde nach Einsetzung einer Expertengruppe im November 2009 und Publikation der Ergebnisse im April 2010 von den Mitteparteien ins Abseits getrieben.
Einen Monat später versprach der Bundesrat in einem «verbindlichen Plan», die Risiken für die Volkswirtschaft «rasch und wirksam einzuschränken, die von grossen, systemrelevanten Banken ausgehen». Sein Vorschlag beschränkte sich auf eine kleine Revision des Bankengesetzes in Koordination mit internationalen Gremien. Sie wurde in Teilvorlagen durchs Parlament gebracht, die letzte im Dezember. Seit Januar sind die neuen Regeln in Kraft. Systemrelevante Banken müssen bis 2019 ein höheres Eigenkapital bereithalten als bisher.
Die Schweizer Regeln gehen über internationale Normen hinaus. Die Erhebung dieses Kapitals ist allerdings keine exakte Wissenschaft und Gegenstand heftiger Kontroversen. Grossbanken müssen in der Schweiz gewisse «Stressszenarien» erfüllen, die zu einer «verbesserten Liquidität» führen, so ein neues Faktenblatt des Finanzdepartements. Die «Verflechtungen innerhalb des Bankensektors müssen verringert» werden. Wichtige Banken müssen bei drohender Zahlungsunfähigkeit «systemwichtige Funktionen» wie den Zahlungsverkehr gewährleisten. Vor einem drohenden Konkurs müsste die Finanzmarktaufsicht eine Bank «abwickeln», sprich die hoffnungslosen Teile abtrennen und in den Konkurs schicken, während sie die überlebenswichtigen retten würde, indem sie Fremdkapital der Bank und im Extremfall Spareinlagen dem Eigenkapital zuschlägt. Wie das bei einer international verflochtenen Bank innert Tagen passieren soll, ist laut Fachleuten alles andere als klar. Sie sind sich einig, dass bei in Schieflage geratenen Banken die Staaten nach wie vor einspringen müssen.
Zur «Too big to fail»-Gesetzgebung gehört auch die neue Möglichkeit der Nationalbank und des Bundesrates, einen antizyklischen Puffer als Gegenmassnahme gegen Immobilienblasen anzuordnen.
SVP-Stratege Christoph Blocher sieht die Wirtschaft noch immer in Geiselhaft der Banken, sollte ein grosses Finanzinstitut gefährdet sein. Er will mit «vernünftigen Leuten» der SP über eine Lösung reden.
Können die Grossbanken in Konkurs gehen, ohne dass sie der Staat retten müsste?
Nein, das können sie nach wie vor nicht. Sie sind nach wie vor «too big to fail» (zu gross, um fallen gelassen zu werden). Der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht (Finma) und dem Bundesrat schwebt im Falle des Falles ein sogenannter geordneter Konkurs vor. Das ist ein Schattengewächs. Sollte eine systemrelevante Bank in Schwierigkeiten kommen, würde sie nach wie vor – ob mit geordnetem oder ungeordnetem Konkurs – die Volkswirtschaft mitreissen, und der Staat wäre nach wie vor gezwungen, diese zu retten.
Das Bankenregulierungsgremium FSB stellt jüngst der Schweiz gute Noten aus. Sie habe ihre Hausaufgaben gemacht.
Die internationalen Hausaufgaben bestehen in erster Linie im Auftrag, die Eigenmittel zu erhöhen. Das ist gut, denn es macht die Banken etwas sicherer, aber «too big to fail» wird nicht gelöst. Die Schweiz hat zudem eine Regelung erlassen, dass bei drohendem Konkurs die Guthaben von über 100 000 Franken in die Sanierung miteinbezogen werden können. Das ist fatal! Es löst das Problem nicht, sondern verschärft es, denn wenn ruchbar wird, dass eine Bank in Schwierigkeiten geraten könnte, werden die Kunden ihre Guthaben von über 100 000 Franken sofort abziehen, was die Zahlungsunfähigkeit einer systemrelevanten Bank noch erhöht. Bereits heute ziehen Unternehmer Guthaben ab und legen es als Noten in Tresore. Sie trauen der Sache nicht mehr.
Wie reagieren die Banken darauf ?
Besonders kleinere Banken, die normalerweise Anlagen bei Grossbanken tätigen, legen diese heute aus Sicherheitsgründen bei der Nationalbank an. Das ist doch absurd: Die Nationalbank bestimmt Geldmenge und Zinssatz, zu welchem Banken bei ihr Geld leihen können. Zurzeit will sie damit die Wirtschaft stützen – Geld wird gedruckt. Es ist Geld, das billig zu den Banken fliesst. Von dort als Kredite zum Beispiel in die Wirtschaft, überflüssige Mittel wieder zu den Banken, und diese parkieren die Sparguthaben wieder bei der Nationalbank, weil grosse Banken unsicher sind! Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz.
Was soll das Parlament beschliessen?
Drei Punkte: Erstens müssten die ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen einer systemrelevanten Bank verselbstständigt und dem Bankengesetz der einzelnen Länder unterstellt werden. Das solide Vermögensverwaltungsgeschäft und das Kreditgeschäft in der Schweiz würden dann vom sehr risikoreichen Investmentbanking in den USA abgetrennt. So müsste auch die ausländische Tochtergesellschaft genügend Eigenkapital halten.
Zweitens?
Einer schweizerischen systemrelevanten Bank müsste man verbieten, wie bisher billige Kredite an die Auslandtochter auszuleihen. Das taten die Banken bisher. In der Schweiz ist Geld billig zu haben. Risikoreiche Auslandgeschäfte werden bis heute dank billigen, im Inland verfügbaren Mitteln künstlich aufgeblasen und führen zu einem latenten, grossen Risiko für einen Crash im Ausland. So wird die Schweiz mitgerissen und haftet letztlich für dieses Auslandgeschäft. Das darf nicht sein.
Und drittens?
Die Banken sind zu gross. Also müssen sie kleiner werden. Der Marktanteil ist so gross, dass im Konkursfall alle mitgerissen werden. Eigentlich sollte man den Marktanteil beschränken, damit im Konkursfall kein Landesunglück passiert. Wie man das macht, und wie gross dieser Anteil sein soll, wäre zu erarbeiten. Doch es macht niemand etwas in dieser Richtung.
Wie gross darf eine Bank sein?
Eine Bank darf nur so gross werden, dass sie im Ernstfall sterben kann, ohne dass alle andern auch untergehen! Das gilt für alle Firmen: Jede Firma muss im schlechtesten Fall sterben. Eine Triebfeder jedes Unternehmers ist auch, dass er Angst hat, dass seine Firma untergeht. Er muss dann zittern und handeln, wenn die Geschäfte nicht gut laufen. Das ist der permanente Anstoss, um die Firma gut zu führen. Manager von systemrelevanten Banken kennen kein Zittern.
Dies zeigten beispielsweise die Telefonprotokolle von Top-Bankern in Irland: Sie hatten null Skrupel. Sie erpressten den Staat.
Sie wissen eben: Wenn es bachab geht, dann werden sie gerettet. Zu ergänzen wäre: Hätten wir keine systemrelevanten Banken mehr, müsste auch die Gründung vieler kleinerer Banken vereinfacht werden, und die heutige überbordende Regulierung könnte abgebaut werden. Diese schützt die Grossen, weil nur noch diese sich den hohen regulatorischen Aufwand und den damit verbundenen immensen Kontrollapparat leisten können.
Das alles steht in keinem der Gesetze und Verordnungen, die das Parlament unter dem Titel «too big to fail» bisher verabschiedet hat.
Eben nicht. Die Bankentrennung und das «Kleinermachen» hat man damals versäumt. Man hat sich lediglich auf die notwendige Eigenkapitalerhöhung beschränkt. Als SVP haben wir schon 2009 – anfänglich mit der SP – eine Aufspaltung der systemrelevanten Banken gefordert. Die SP ist dann leider ausgestiegen. Aber das Thema ist nicht vom Tisch. Im Hintergrund sprechen wir mit vernünftigen Exponenten der SP, die das Problem sehen. Schliesslich haben sie seinerzeit zusammen mit Vater Nicolas Hayek und mir sowie mit SP-Präsident Levrat eine gemeinsame Initiative in Aussicht gestellt. Sie ist leider bisher im Parlament gescheitert.
Die SP stellte im Juni den Text der «Bankensicherheitsinitiative» vor. Stehen Sie dahinter?
Einzelne Vorschriften darin sind interessant, so etwa die der Trennung der Vermögensverwaltung vom Investmentbanking. Auch soll der Staat keine Garantien mehr gewähren und keine Rettung verfügen können. Andere Vorschriften sind zwar achtenswert, aber unvollständig, andere wohl unerfüllbar, so etwa die einer minimalen ungewichteten Eigenkapitalquote von 20 Prozent der Bilanzsumme. Aber wir diskutieren mit einzelnen Exponenten.
Ihr Plan?
Mit vernünftigen und nicht kontaktscheuen Leuten der SP zusammensitzen und eine Initiative aufs Tapet bringen, die die Ideen der SVP und die der SP-Initiative vereint. Das Ziel ist ja das Gleiche: Ein guter Finanz- und Werkplatz ohne «Too big to fail»-Risiko und ohne wettbewerbsfeindliche Regulierung. Ob es gelingt, gemeinsam etwas zu machen, wird man sehen. Berührungsängste habe ich keine. Dabei muss dann aber auch in beiden Parteien – auch in meiner – eine Mehrheit zu gewinnen sein. Ich bin für die SVP zuversichtlich. (Tages-Anzeiger)
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