Mediengraben-Übersetzung des Epidemiegesetzes

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Die Mediengraben-Übersetzung des BAG-Pharma-Lobbyisten-Verkaufstextes mit Kommentaren, Erläuterungen und Abstimmungsempfehlung!

Aufgrund zahlreicher Anfragen und Unsicherheiten bezüglich des Themas hat sich mediengraben der Problematik angenommen und als Service Public den Verkaufstext des Bundesamtes für Gesundheit zum neuen Epidemiegesetz aus der schwer verständlichen Polit-Pharma-Lobby-PR-Anwalts-Sprache mittels „Mediengraben-Bullshit-Detektor©“ (Copyright mediengraben.ch2013) – ins Deutsche übersetzt.Ich wünsche viel Vergnügen und bitte um Weiterleitung.

 

BAG-Epidemie-Verkaufstext entziffert

(Aus Polit-Lobby-Pharma-PR ins Deutsche übersetzt mit: MEDIENGRABEN-BULLSHIT-DETEKTOR© www.mediengraben.ch 2013)
Zwangsimpfungen_1

Nicht für die Kinder der Elite: Zwangsimpfungen

Die BEGRÜNDUNGEN DES BUNDES für das neue Epidemiegesetz lesen sich wie EIN SCHLECHTER SCHERZ – und sind tatsächlich auch einer:

ALLES, WAS SIE UNS DA VERKAUFEN WOLLEN, VERHÄLT SICH IN TAT UND WAHRHEIT GENAU ANDERSRUM!

Ein Impfobligatorium ohne Impfzwang heisst konkret: Entweder lassen wir uns freiwillig impfen – oder wir tragen die Konsequenzen und riskieren dabei Familie, Job und Zukunft.

  • ((ÜBERSETZUNG des Verkaufstextes und Mediengraben-Kommentare))

Hier also der unglaubliche Verkaufs-Text des Bundesamtes für Gesundheit ((WOBEI SICH DIE FRAGE STELLT, WIE GESUND DIE ALLE NOCH IN DER BIRNE SIND…)) Entscheidet bitte selbst:

1. Ausgangslage

Eine Totalrevision des bestehenden Epidemiengesetzes ist notwendig geworden, weil sich das Umfeld, in dem Infektionskrankheiten auftreten und die öffentliche Gesundheit gefährden, in den letzten Jahrzehnten verändert hat.

  • ((WIRKLICH… Lasst uns sehen…))

Zunehmende Mobilität, fortschreitende Urbanisierung, Migrationsbewegungen, klimatische Veränderungen und weitere Faktoren wirken sich direkt oder indirekt auf die Lebens- und Umweltbedingungen aus.

  • ((UNGLAUBLICH: SOGAR DIE KLIMA-LÜGE LASSEN SIE NICHT AUS, UM DEN BÜRGERN ANST ZU MACHEN… Wir reisen GENAU so viel oder so wenig, wie früher – es sind nur mehr Menschen, die reisen… Ist also das neue Epidemiegesetz dazu gedacht, die Menschen vor Epidemien zu schützen – oder ihre Mobilität zu kontrollieren und einzuschränken? Oder gar – wage ich’s zu sagen? – die Fortpflanzungsfähigkeit einzudämmen und den Umsatz der Pharmafirmen zu steigern..? Uuuuuhui – heikel. Und die Urbanisierung? MANN: die haben wir schon seit dem Industrialisierungszeitalter..!))

Ausmass und Geschwindigkeit der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten haben zugenommen.

  • ((LÜGE! LÜGE, LÜGE, LÜGE! Stimmt einfach nicht.))

Nebst neuen Krankheiten (z. B. SARS, pandemische Grippe H1N1) treten neue Eigenschaften bekannter Krankheitserreger (z. B. Resistenzen gegen Medikamente) oder neue Arten der Verbreitung auf.

  • ((WAS? Das neue Gesetz ist also nötig, weil Viren mutieren? HABEN DIE VIREN FRÜHER NICHT MUTIERT? Wir brauchen also ein neues Gesetz wegen neuer Eigenschaften bekannter Erreger? WAS? Was hat die Mutation von Viren damit zu tun, dass wir ein neues Gesetz brauchen? WIRD DAS NEUE GESETZ DIE VIREN ETWA DARAN HINDERN, ZU MUTIEREN? Aber damit nicht genug: Neue Arten der Verbreitung treten auf. Hm… Neue Arten der Verbreitung? WAS SOLL DAS DENN BITTE HEISSEN? Viren verbreiten sich jetzt also nicht mehr über Atmung und Berührung? MACHEN’S DIE VIREN JETZT TELEPATISCH? Verbreiten sie sich methaphysisch? ODER GAR INTERDIMENSIONAL? Aber GEDULD. Es kommt NOCH VIEL, VIEL HEFTIGER. Wir sind ja erst beim Einstieg in den Text…))

2. Revisionsbedarf

Das geltende EpG von 1970 wird aus fachlicher und rechtlicher Sicht den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht.

  • ((SAYS WHO..? – ACH, GENAU: SAYS W-H-O…!))

Gleichwohl orientiert sich das neue Epidemiengesetz inhaltlich am bestehenden Gesetz.

  • ((…ORIENTIERT IST GUT… JA, IN DEM SINNE, DASS ES IMMERHIN NOCH IM ENTFERNTESTEN UM EPIDEMIEN GEHT…))

Bewährte Aspekte des bestehenden Gesetzes und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurden beibehalten.

  • ((AUFGABENTEILUNG ZWISCHEN BUND UND KANTONEN WIRD BEIBEHALTEN… SOSO… DAS IST EINE KOMPLETTE LÜGE…- SEHT SELBST, JETZT KOMMT’S:))

So verbleibt die Durchführung (Vollzug) der meisten

  • ((MEISTEN…? GEHT’S AUCH EIN BISSCHEN PRÄZISER…?))

Massnahmen bei den Kantonen.

  • ((HEISST: DER KANTON IST KÜNFTIG NUR NOCH DIE EXEKUTIVE DES BUNDES – UND DER BUND ENTSCHEIDET – SPRICH: DIE WHO UND DIE PHARMAINDUSTRIE ENTSCHEIDEN, UND DER BUND SAGT DEM KANTON, WAS ER ZU TUN HAT, NÄMLICH (Art. 21c): DER KANTON “HAT DAFÜR ZU SORGEN, DASS DIE VON DEN IMPFEMPFEHLUNGEN BETROFFENEN PERSONEN VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND.“))

In Situationen, in denen die Gefahr für die öffentliche Gesundheit gross ist, soll der Bund die Koordination und Führung wahrnehmen.

  • ((GROSS? WER ENTSCHEIDET? ACH, BLÖD: WHO & PHARMALOBBY…))

Den Kantonen obliegt auch in diesen Situationen die Durchführung der Massnahmen.

  • ((AHA – ALSO DOCH: WHO ENTSCHEIDET, BUND BEFIEHLT, KANTONE SIND HANDLANGER OHNE ENTSCHEIDUNGSMACHT…))

Die Möglichkeit der Kantone, ein Impfobligatorium anzuordnen, ist bereits im EpG von 1970 festgelegt und wird beibehalten.

  • ((LÜGE..! GESETZESTEXT SAGT: BUND HÖRT SICH DIE KANTONE ZWAR AN, ABER BUND ENTSCHEIDET SELBSTSTÄNDIG! UND DANN:))

Die Kantone gingen bis anhin sehr verantwortungsvoll mit dieser Kompetenz um.

  • ((STIMMT: Die Kantone gingen bisher sehr verantwortungsvoll mit der Kompetenz des Impfobligatoriums um… BISHER… ABER DAS SOLL JA JETZT GEÄNDERT WERDEN! WARUM WAR DER UMGANG DENN BISHER VERANTWORTUNGSVOLL? GENAU: WEIL BISHER LOKAL GESTEUERT UND KONTROLLIERT! GLAUBT IHR ETWA, DASS LOBBY-GESTEUERTE POLITIKER-NASEN IN DER WHO ODER IN BRÜSSEL EBENSO VERANTWORTUNGSVOLL MIT UNS UMGEHEN WERDEN? I F…ING DOUBT IT…!))

Das Impfobligatorium wird im neuen Gesetz genauer beschrieben und eingeschränkt.

  • ((GELOGEN! DAS IMPFOBLIGATORIUM WIRD NICHT EINGESCHRÄNKT!))

Ebenfalls beibehalten wird die Informationsaufgabe des Bundes.

  • ((WOW… NACH ALL DEN LÜGEN ZUM SCHLUSS NOCH ETWAS VÖLLIG IRRELEVANTES. Aber lest den Gesetzestest und entscheidet selbst:))

Art. 21        Förderung von Impfungen 1

Die Kantone fördern Impfungen, indem sie:

a.      die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen über den nationalen Impfplan informieren;

b.      den Impfstatus von Kindern und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit regelmässig überprüfen;

c.      dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind.

  • ((HABT IHR DAS VERSTANDEN? ZUERST DAS MOGEL-WORT “FÖRDERN“ – DANN ABER DER REALITÄTSHAMMER: „DIE KANTONE SORGEN DAFÜR, DASS DIE VON DEN IMPFEMPFEHLUNGEN BETROFFENEN PERSONEN VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND.“ HÄ? Wie war das mit KEIN IMPFZWANG? UND DIE KINDER? DIE SOLLEN REGELMÄSSIG KONTROLLIERT UND GEIMPFT WERDEN! ICH ÜBERSETZE NOCHMAL: DER JOB DER KANTONE IST A) ZUERST INFORMIEREN – DASS DU GEIMPFT WIRST B) KINDER IN DEN SCHULEN RIGOROS AUF IHREN IMPFSTATUS KONTROLLIEREN – UND C) DER KANTON HAT DAFÜR ZU SORGEN, DASS ALLE VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND! DEUTLICH GENUG? LEST SELBST WEITER:))

Art. 22        Obligatorische Impfungen

Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.

  • ((!!! SONST NOCH FRAGEN??!! WO STEHT HIER, DASS DAS IMPFOBLIGATORIUM EINGESCHRÄNKT WURDE, WIE SIE EINGANGS BEHAUPTEN? UND WER ENTSCHEIDET, WANN EINE ERHEBLICHE GEFAHR BESTEHT? GENAU: DIE WHO UND DANN DER BUND… LESEN WIR DEN LÜGENKATALOG ZU ENDE:))

Im geltenden Gesetz fehlen Bestimmungen zur Vorbereitung auf neue Bedrohungen.

  • ((HÄ? KLINGT, ALS WÜSSTEN DIE ETWAS, WAS WIR NICHT WISSEN?!))

Zudem sind die Bestimmungen zur Bewältigung einer gesundheitlichen Notlage insgesamt lückenhaft und zu unspezifisch.

  • ((EX-FUCKING-CUSE ME? Was soll das denn bitte heissen? WAS FEHLT BISHER IM GESETZ? DIE VORBEREITUNG AUF NEUE BEDROHUNGEN? LASS MICH MAL ÜBERLEGEN… IN ZUKUNFT WOLLEN WIR ALSO AUF VIREN VORBEREITET SEIN – INDEM WIR BESTIMMUNGEN HABEN, DIE ES UNS – ÄHM – GENAU: DIE ES UNS ERLAUBEN, OHNE GERICHTSBESCHLUSS DIE HANDIES VON VIREN ABZUHÖREN UND IHRE MAILS ZU LESEN..! WEIL DANN KÖNNEN WIR DEREN PLÄNE FRÜHZEITIG ERKENNEN UND UNS AUF DIE ANSCHLÄGE VON VIREN-GRUPPEN UND -ZELLEN VORBEREITEN…??!! Denen hat wohl ein Virus ins Hirn geschissen..! ABER JETZT KOMMT’S NOCH DICKER:))

Ungenügend sind aus heutiger Sicht auch die Grundlagen, um Gefahren des Ausbruchs und der Verbreitung übertragbarer Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen.

  • ((BESTIMMUNGEN ZUR BEWÄLTIGUNG LÜCKENHAFT UND UNSPEZIFISCH… REALLY? GEHT’S NICHT ETWA DARUM, ZU LOKALISIEREN, ZU ISOLIEREN UND EIN GEGENMITTEL ZU PRODUZIEREN? NEIN… ALLES UNGENÜGEND… WEIL:))

Das revidierte Gesetz schafft den Rahmen, um eine effektive Verhütung und Bekämpfung zu ermöglichen und die Massnahmen international angemessen zu koordinieren.

  • ((JETZT VERSTEHE ICH…: DAS NEUE GESETZ SCHAFFT DEN RAHMEN, EFFEKTIV ZU VERHÜTEN UND ZU BEKÄMPFEN UND INTERNATIONAL ANGEMESSEN ZU KOORDINIEREN… AHA… DAS IST’S ALSO! UND DAS NEUE GESETZ KANN NOCH ETWAS: EFFEKTIV GEGEN UNBEKANNTE MUTATIONEN VON VIREN VERHÜTEN… EFFEKTIVE BEKÄMPFUNG? FUNKTIONIERTE AUCH NACH ALTEM GESETZ! ABER: INTERNATIONAL ANGEMESSENE MASSNAHMEN…! ACH SO… JETZT WIRD’S SPANNEND. DENN WENN KÜNFTIG EIN PAAR PHARMA-NASEN FINDEN, SIE KÖNNTEN NOCH EIN PAAR TAUSEND MILLIARDEN BRAUCHEN, WIRD IN DER WHO LOBBYING BETRIEBEN, DIE WHO BESCHLIESST – ZUR SICHERHEIT, NATÜRLICH – DASS ALLE GEIMPFT WERDEN MÜSSEN – (Wenn’s geht, bitte alle gleich noch sterilisieren UND chronisch krank machen…) UND DIE SCHWEIZ MUSS MITMACHEN, WEIL DER BUND SICH DAZU VERPFLICHTET HAT UND JETZT ÜBER DEM KANTON STEHT… – und nicht vergessen: „DER KANTON SORGT DAFÜR, DASS ALLE PERSONEN VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!“ Nochmal grundsätzlich: EIN OBLIGATORIUM OHNE IMPFZWANG..? ALSO EIN FAKULTATIVES OBLIGATORIUM..?  „DER KANTON SORGT DAFÜR, DASS ALLE VON IMPFEMPFEHLUNG BETROFFENEN PERSONEN VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!“ HM… wisst ihr was, meine Damen und Herren Gesetzgeber? GO FUCK YOURSELVES..!!!!! GOOO FUUUCK YOURSELVES!))

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3. Chronologie

Die Totalrevision des Epidemiengesetzes ist breit abgestützt. Sie wurde von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK initiiert. In der Vernehmlassung, die vom 21. Dezember 2007 bis am 31. März 2008 dauerte, wurde der Vorentwurf des Gesetzes mehrheitlich begrüsst und positiv beurteilt. Die Vorlage wurde als umfassend, ausgereift, solide und ausgewogen beurteilt und die Massnahmen wurden als zweckmässig eingestuft. Der Bundesrat nahm den Vernehmlassungsbericht am 5. Dezember 2008 zur Kenntnis und beauftragte das Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Gesetzesentwurf und die Botschaft zu erarbeiten. Am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat Botschaft und Entwurf des EpG zuhanden des Parlaments verabschiedet (s. Dokumente).

Den Entwurf des Bundesrates hat das Parlament am 28. September 2012 mit grosser Mehrheit gutgeheissen (Nationalrat: 149 Ja, 14 Nein, 25 Enthaltungen; Ständerat: 40 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen). Am Erlasstext wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Bundeskanzlei hat am 21. Februar 2013 formell bestätigt, dass das Referendum mit 77 360 gültigen Stimmen zustande gekommen ist. Die Volksabstimmung findet am 22. September 2013 statt.

  • ((KURZFASSUNG dieser zwei Abschnitte: BLA. BLABLABLABLABLABLA – BLABLA-BLABLABLA- BLABLABLA-BLABLA, bis schliesslich steht: REFERENDUM IST GÜLTIG! VOLKSABSTIMMUNG AM 22. SEPTEMBER 2013..! DEADLINE FÜR PHARMA-LOBBYISTEN UND NWO-MARIONETTEN, UM DER BEVÖLKERUNG GLOBALISIERUNGS- und NWO-SCHEISSE ALS GESUNDHEITS-KAVIAR ZU VERKAUFEN!!))

4. Revisionsziele

  • ((ES HÖRT NICHT AUF ZU TRIEFEN…))

Die Revision des Epidemiengesetzes will insbesondere:

eine positive Wirkung auf die Gesundheit sowohl der ganzen Bevölkerung als auch jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers erzielen;

  • ((WOOOOW – DER STAAT HAT UNS JA ALLE SOOOOOOOO LIEB…!!))

die Krisenbewältigung durch zeitgemässe Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mit grosser Schadenwirkung für die öffentliche Gesundheit verbessern;

  • ((HIER KOMMTS – ZEITGEMÄSSE ÜBERWACHUNG… KAPIERT IHR, WORUM’S GEHT…?!))

die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen klären und optimieren;

  • ((ENDLICH, HIER WERDEN SIE DEUTLICH, WILL NÄMLICH HEISSEN: KANTONE FICKT EUCH – DER BUND SAGT, WIE’S LÄUFT…!))

die internationale Vernetzung verstärken und die schweizerische Rechtsordnung noch besser auf die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO abstimmen.

  • ((DAS IST NEW WORLD ORDER-SPRECH FÜR: VERGESST DEN GEDANKEN AN FREIHEIT UND SOUVERENITÄT – die UNO und die WHO KÜMMERN SICH SCHON UM EUCH… YOU NAIVE SUCKERS….!!))

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5. Was ist neu im revidierten Gesetz

Aktive Vorbereitung auf Bedrohungen

  • ((AHA – JETZT KOMMT’S…))

Übertragbare Krankheiten und insbesondere Epidemien sind eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit.

  • ((IS NICHT WAHR… ECHT?))

Das revidierte Epidemiengesetz schafft die Möglichkeiten, sich optimal auf die Gefahren vorzubereiten, sie rechtzeitig zu erkennen und im Krisenfall effizient zu handeln. Eine wirksame Vorbereitung auf Krisensituationen und deren gezielte Bewältigung bedingt etwa die koordinierte Erarbeitung von Notfallplänen.

  • ((WAS? WIE BITTE? WAS SOLL DIE SCHEISSE? BEDINGT DIE KOORDINIERTE ERARBEITUNG VON NOTFALLPLÄNEN? WAR DAS BISHER ETWA NICHT SO? BISHER HABEN SIE IN NOTFÄLLEN – WENN ÜBERHAUPT, DANN – UNKOORDINIERT REAGIERT?))

Nationale Impfempfehlungen und Aufklärungskampagnen (STOP AIDS) haben sich in der Vergangenheit bewährt und werden im neuen Gesetz transparent verankert.

  • ((OHO… JETZT ABER: ÄPFEL UND BIRNEN, MEINE LIEBEN… KOMMEN MIT AUFKLÄRUNG – STOP AIDS – UND VERKAUFEN GLEICHZEITIG EINE IMPFEMPFEHLUNG – DIE EFFEKTIV KEINE EMPFEHLUNG IST, SONDERN EIN IMPFOBLIGATORIUM: „DIE KANTONE SORGEN DAFÜR, DAS ALLE VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!“ – OKAY? KAPIERT?))

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Nationale Programme zum Schutz der Bevölkerung

  • ((Ich KANN’S nicht mehr hören… ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG… WENN EIGENTLICH GEMEINT IST: ZUR KONTROLLE UND UNTERDRÜCKUNG DER BEVÖLKERUNG..!))

(Art. 5)

Das revidierte Epidemiengesetz bietet die Möglichkeit, nationale Programme im Bereich der Antibiotikaresistenzen und der Spitalinfektionen zu erarbeiten und umzusetzen.

  • ((WA-A-A-S? WAS SOLL DAS DENN BITTE HEISSEN? KLINGT JA SO, ALS WÄREN DIE BÜRGER UND DIE KANTONE SCHWER ANTIBJOTIKA-SÜCHTIG UND KÖNNTEN NUR DURCH EIN EINGREIFEN VOM BUND IN IHREM ANTIBIOTIKA-MISSBRAUCH GESTOPPT WERDEN…! DIESER ABSCHNITT IST PURE ABLENKUNG, MEINE LIEBEN, ABLENKUNG..!!))

Antibiotika sollen sowohl in der Human- und Tiermedizin als auch in der Landwirtschaft massvoll und zielgerichtet eingesetzt werden. Nur so können schwere Infektionskrankheiten wie Lungen- oder Hirnhautentzündungen auch in Zukunft mit wirksamen Antibiotika bekämpft werden.

  • ((WIEDERHOLE: WA-A-A-A-A-S..? WAR DAS BISHER ETWA NICHT SO? IST DAS NICHT DAS ANLIEGEN VON JEDEM BÜRGER, JEDEM ARZT, JEDEM SPITAL? IHR VERD… MANIPULATIVEN HURENS…. – ABLENKUNG! UND WIE SCHON ZUVOR: NACH DER ABLENKUNG KOMMT GARANTIERT WIEDER EIN HAMMER… WOLLEN WIR WETTEN? BITTESEHR – SCHÖN WEITERLESEN:))

Klärung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen

  • ((… UND (TATSÄCHLICH: HIER DER HAMMER NACH DER ANTIBIOTIKA-ABLENKUNG…))

(Art. 4, 6, 7, 8, 54, 77)

Die Aufgabenteilung von Bund und Kantonen wird vom heute geltenden Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 übernommen.

  • ((Mhm…))

Allerdings werden die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im neuen Gesetz genauer geregelt.

  • ((GENAUER GEREGELT? IHR LÜGNER! GENAUER GEREGELT? HIER KOMMTS:))

Die Führungsrolle des Bundes wird gestärkt und seine Aufsichts- und Koordinationsfunktion intensiviert.

  • ((GESTÄRKT? INTENSIVIERT? DER BUND BEKOMMT ALLEINIGE ENTSCHEIDUNGSKOMPETENZ – DIE KANTONE MACHEN VOLLZUG!))

Der Bund legt die nationalen Ziele im Bereich übertragbare Krankheiten unter Einbezug der Kantone fest und ist verantwortlich für die Vorbereitung auf Notlagen.

  • ((EINBEZUG? ARE YOU KIDDING? WOLLT IHR DEN GESETZESTEXT? DA STEHT NÄMLICH: „NACH ANHÖRUNG DER KANTONE ENTSCHEIDET DER BUND“ – WILL HEISSEN: IHR KÖNNT ZWAR JAMMERN UND SAGEN, WAS IHR WOLLT, ABER IHR SPRINGT UND TUT, WANN UND WAS DER BUND EUCH SAGT! YOU SUCKERS!))

Die Kantone sind weiterhin für die Durchführung der Massnahmen (Vollzug) zuständig.

  • ((GENAU – DAS DÜRFEN SIE NOCH, DIE KANTONE: VOLLZIEHEN – WEIL DA STEHT: „DER KANTON SORGT DAFÜR, DASS ALLE PERSONEN VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!))

Ein ständiges Koordinationsorgan

  • ((NWO-TALK FÜR: EINE – FESTHALTEN – GESUNDHEITSPOLIZEI..!!!!))

verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und fördert den einheitlichen Vollzug.

  • ((AUF DEUTSCH: DIE PERMANENTE KONTROLLE DER BÜRGER DURCH EINE NEUE GESUNDHEITSPOLIZEI SORGT DAFÜR, DASS IHNEN KEINER ENTGEHT UND FLÄCHENDECKEND GEIMPFT WIRD, WENN WHO UND PHARMA DAS SO BEFEHLEN!))

Die strategische Führungsrolle des Bundes wurde von den Kantonen ausdrücklich gewünscht.

  • ((SAGT WER, IHR LÜGNER?!?))

Die Stärkung der Führungsrolle erfolgt immer im Einvernehmen mit den Kantonen.

  • ((WAS? WAS? WA-A-A-S? IM EINVERNEHMEN? ICH DACHTE, DIE KANTONE WOLLTEN DAS EXPLIZIT SO? JETZT WIRD DIE FÜHRUNGSROLLE MIT EINVERSTÄNDNIS DURCHGESETZT? FÜR WIE BLÖD HALTET IHR UNS, IHR SÄCKE?!))

Zwangsimpfungen_6

Einschränkung des bestehenden Impfobligatoriums

  • ((OKAY, HIER WIRD’S WIRKLICH GANZ, GANZ ÜBEL… DIE LÜGEN-Sch… TROPFT FÖRMLICH VON DEN BUCHSTABEN…))

(Art. 6, 7, 22)

  • Weder das geltende, noch das revidierte EpG sehen einen Impfzwang vor. ((GELOGEN! DAS NEUE GESETZ SAGT: IMPFOBLIGATORIUM WIRD VOM BUND AUSGESPROCHEN – DIE KANTONE SORGEN DAFÜR, DASS ALLE PERSONEN VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND! UND WER SICH WEIGERT – NACHDEM ALLE SEINE DATEN IM IN- UND AUSLAND GESPEICHERT SIND – SEINE REISE-ROUTEN UND BEKANNTSCHAFTEN – ALLE KONTAKTE UND PERSONEN OFFIZIELL AUSSPIONIERT UND GESPEICHERT WURDEN – DARF ENTWEDER NICHT EIN- ODER AUSREISEN – KANN BELIEBIG IN QUARANTÄNE GEHALTEN WERDEN – UND DIE KINDER NEHMEN SIE DIR EINFACH WEG, WENN DU DIE IMPFUNG NICHT WILLST! BEISPIEL GEFÄLLIG? KOMMT NACH DEM NÄCHSTEN ABSCHNITT:))

Das heisst, niemandem kann unter Zwang oder gegen seinen Willen eine Impfung verabreicht werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger entscheidet selber, ob sie oder er sich gegen eine Krankheit impfen lassen will oder nicht.

  • ((LÜGE! WOLLT IHR’S AUF DEUTSCH UND ANHAND EINES KLEINEN BEISPIELS ERKLÄRT? BITTESEHR: DU BIST MIT DER FAMILIE IN DEN SOMMERFERIEN. IRGENDEINE GESUNDHEITSMARIONETTE IM WHO SAGT ZUM RICHTIGEN ZEITPUNKT: „IM MITTELMEERRAUM IST EIN „321HGF-ERREGER“ – „AUSGEBROCHEN“ (aus dem Labor?) – UND WENN DU AUS DEN FERIEN NACH HAUSE KOMMST, ERWARTEN DICH AM FLUGHAFEN ODER DER GRENZE BAG-LEUTE UND IHR PERMANENT EINGERICHTETES KONTROLLORGAN – DIE GESUNDHEITSPOLIZEI – MIT NOCH MEHR POLIZEI. SIE STELLEN DICH VOR DIE WAHL: AN ORT UND STELLE IMPFEN LASSEN – ODER AB IN DIE QUARANTÄNE. ELTERN NATÜRLICH VON KINDERN GETRENNT. JOB UND SCHULE? EGAL. KANNST DICH JA IMPFEN LASSEN… DAS, MEINE LIEBEN, IST DIE FREIE WAHL, VON DER SIE SPRECHEN: LASS DICH IMPFEN, ODER DU KOMMST NICHT MEHR REIN – WEDER INS LAND, NOCH IN DEIN ALTES LEBEN! UND DAS IST NICHT WIRKLICH EINE WAHL – ODER? NEIN. ABER DAS IST ES, WAS EIN IMPFOBLIGATORIUM OHNE IMPFZWANG HEISST: DU LÄSST DICH IMPFEN – ODER WIR RUINIEREN DEIN LEBEN! WACHT AUF, MEINE LIEBEN! AUF-WA-CHEN!))

Gemäss dem heute geltenden Epidemiengesetz haben die Kantone die Möglichkeit, Impfobligatorien zu erlassen. Im neuen Gesetz werden die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Kanton ein Impfobligatorium erlassen darf, eingeschränkt: Als Neuerung gegenüber dem geltenden Gesetz muss die betroffene Personengruppe bezeichnet und das Impfobligatorium auf diese Gruppe beschränkt werden. Zudem muss eine erhebliche Gefahr bestehen. Die neuen Bestimmungen präzisieren und grenzen die Situationen ein, in denen die Kantone ein Impfobligatorium aussprechen können.

  • ((??????? HABT IHR VERSTANDEN, WAS DAS HEISST? NICHT DAS IMPFOBLIGATORIUM PER SE WIRD EINGESCHRÄNKT – SONDERN DIE KOMPETENZ DES KANTONS, EIN SOLCHES AUSZUSPRECHEN!!! ES GEHT NUR DARUM, WER DAS IMPFOBLIGATORIUM AUSSPRICHT – NICHT UM DAS OBLIGATORIUM AN SICH. DAS OBLIGATORIUM BLEIBT WEITERHIN BESTEHEN UND WIRD SOGAR NOCH VERSTÄRKT, WEIL JETZT DER BUND ENTSCHEIDET UND AUCH NOCH EINE SPEZIFISCHE GRUPPE DEFINIERT – SAGEN WIR „SCHWARZHAARIGE“ – „POLITISCHE AKTIVISTEN“ – „SÜDLÄNDISCHE SECONDOS“ – „ALLE, DIE IM MITTELMEERRAUM FERIEN GEMACHT HABEN ODER MACHEN WOLLEN“ – ETC. UND DANN? WELL: DANN IMPFEN DIE KANTONE DIESE GRUPPEN – UND DAS VOLLSTÄNDIG..! “DER KANTON SORGT DAFÜR, DASS ALLE PERSONEN, FÜR DIE EINE IMPFEMPFEHLUNG AUSGESPROCHEN WURDE, VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!“ SAGT MAL – GEHT’S NOCH DEUTLICHER..??!! AUFWACHEN..!!!!))

So kann in sensiblen Bereichen von Spitälern (z. B. Neugeborenen- oder Krebsabteilungen) ein Impfobligatorium beim Personal angezeigt sein, um Patientinnen und Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Entscheidet sich eine Person gegen eine Impfung, so kann dies bedeuten, dass sie als nichtgeimpfte Person in sensiblen Spitalbereichen nicht eingesetzt werden kann.

  • ((SO WERDEN DIE DUMMEN ABGEHOLT – DENN KLAR: DIESES GANZE GESETZ BEZIEHT SICH JA NUR AUF DEN SPITAL – NUR AUF ÄRZTE UND KRANKENSCHWESTERN… DEN BÜRGER BETRIFFT DAS ALLES NICHT… WIRKLICH? DIE WAHRHEIT KOMMT GLEICH; SCHÖN WEITERLESEN…))

Jegliche Massnahme, welche durch die Behörden angeordnet wird, muss in jedem Fall mehrfach auf ihre Verhältnis- und Zweckmässigkeit überprüft werden.

  • ((VON WEM, BITTESEHR? WENN DIE KOMPETENZ BEIM BUND IST – WER STEHT DENN DA DRÜBER? GENAU: NIEMAND! BZW. WHO & PHARMA!))

Bei der pandemischen Grippe H1N1 im Jahr 2009 wurde deshalb weder vom Bund noch von den Kantonen ein Impfobligatorium ins Auge gefasst.

  • ((JA WISST IHR DENN WARUM? WEIL DIE KANTONE NICHT AUF DIE PANIKMACHE AUFGESPRUNGEN SIND UND DER BUND OHNEHIN NICHT ENTSCHEIDEN, SONDERN NUR EINE EMPFEHLUNG RAUSGEBEN KONNTE..! JETZT ABER WIRD DER BUND ENTSCHEIDEN – UND ZWAR GENAU DAS, WAS IHM DIE WHO UND DIE PHARMA-RIESEN SAGEN! UND DER KANTON WIRD ALS EXEKUTIVORGAN DES BUNDES DIE IMPFUNGEN DURCHSETZEN MÜSSEN UND MIT HILFE DER NEUEN GESUNDHEITSPOLIZEI – EIN STÄNDIGES KOORDINATIONSORGAN – DAFÜR SORGEN: „DASS ALLE PERSONEN, FÜR DIE EINE IMPFEMPFEHLUNG AUSGEGEBEN WURDE, VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!“))

Verstärkter Datenschutz

  • ((GELOGEN – 1:1 GELOGEN! VERSTÄRKTER DATENSCHUTZ? GENAU DAS GEGENTEIL IST DER FALL! ABER ES KOMMT NOCH MEHR…))

(Art. 58 ff.)

Für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, ist die Erhebung von Daten seit jeher entscheidend. Im geltenden EpG werden Zuständigkeiten und Kompetenzen der Behörden nur generell beschrieben.

  • ((UND DAS IST AUCH GUT SO..!))

Datenschutzbestimmungen fehlen gänzlich.

  • ((WEIL DIE DATEN BISHER NICHT GRUNDSÄTZLICH UND FLÄCHENDECKEND ERHOBEN, GESTOHLEN UND RAUSGEGEBEN WURDEN, SONDERN NUR IM KONKRETEN NOTFALL!!))

Mit der Revision des EpG wird diese Lücke geschlossen.

  • ((DIESE LÜCKE? JA, GENAU: DIE LÜCKE ZUR TOTALEN KONTROLLE, ÜBERPRÜFUNG UND UNTERDRÜCKUNG DES BÜRGERS!))

Das neue Gesetz bringt nicht den „gläsernen Bürger“, sondern den „transparenten Staat“.

  • ((GE-LO-GEN! GE-LO-GEN! GE-LO-GEN!))

Um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, müssen Ärztinnen und Ärzte und die Labors bestimmte Daten rasch melden.

  • ((JA – DAS WAR ABER AUCH BISHER SO.))

Dadurch können die Behörden umgehend Massnahmen zur Krankheitsbekämpfung anordnen.

  • ((KEIN KAUSALZUSAMMENHANG! ES GEHT NUR UM ZENTRALISIERUNG UND FLÄCHENDECKENDE ERHEBUNG UND SPEICHERUNG SÄMTLICHER – INTIMER, PERSÖNLICHER BÜRGERDATEN!))

Mit der Revision des Epidemiengesetzes werden die Datenschutzbestimmungen den heutigen rechtsstaatlichen Erfordernissen angepasst.

  • ((WA-A-A-S?? ALSO DOCH, DARUM GEHTS: DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN WERDEN DEN HEUTIGEN RECHTSSTAATLICHEN ERFORDERNISSEN ANGEPASST – ALSO ILLEGAL ABHÖREN, REGISTRIEREN, AUSSPIONIEREN., WEITERGEBEN, HANDELN DAMIT – AN DIE PHARMA-INDUSTRIE WEITERGEBEN! LEST BITTE SELBST DEN GESETZESTEXT – WEIL IHR WERDET NICHT GLAUBEN, WAS DA STEHT: REISEROUTEN, BEKANNTSCHAFTEN, SEXUALPARTNER, ETC. – WIRD ALLES REGISTRIERT – UND ZWAR SCHON, WENN SIE NUR VERMUTEN, DASS WAS SEIN KÖNNTE – WENN ALSO DIE WHO SAGT: DER MITTELMEERRAUM IST EVENTUELL BETROFFEN, HAST DU BEI DER RÜCKKEHR AUS DEN FERIEN IN DIE SCHWEIZ DARÜBER ZEUGNIS ABZULEGEN, WO DU WARST, MIT WEM DU WARST, WIE DIE GENAUE ROUTE WAR ETC. – UND DANN LÄSST DU DICH ENTWEDER “FREIWILLIG“ IMPFEN – ODER DU KOMMST DIREKT INS QUARANTÄNE-LAGER… JOB ADE…! LEST SELBST:))

3. Abschnitt: Massnahmen im internationalen Personenverkehr

Art. 41    Ein- und Ausreise

1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über den internationalen Personenverkehr, die verhindern, dass übertragbare Krankheiten sich grenzüberschreitend ausbreiten.

2 Wenn es zur Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit notwendig ist, kann das BAG Personen, die in die Schweiz einreisen oder aus der Schweiz ausreisen, verpflichten:

a.    ihre Identität, Reiseroute und Kontaktdaten bekannt zu geben;

b.    eine Impf- oder Prophylaxebescheinigung vorzulegen;

c.    Auskunft über ihren Gesundheitszustand zu geben;

d.    einen Nachweis einer ärztlichen Untersuchung vorzulegen;

e.    sich ärztlich untersuchen zu lassen.

3 Das BAG kann Personen, die in die Schweiz einreisen, einer Massnahme nach den Artikeln 34, 35, 37 und 38 unterstellen; die Artikel 30–32 sind sinngemäss anwendbar. Wenn es erforderlich ist, kann der Bundesrat diese Massnahmen vorübergehend auf alle aus gefährdeten Gebieten einreisenden Personen ausdehnen.

4 Einer Person, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig ist oder Krankheitserreger ausscheidet, kann das BAG die Ausreise vorübergehend verweigern, wenn die Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit dies erfordert.

  • ((UND HIER DIE ERWÄHNTEN ARTIKEL 30, 32, 34, 35 & 37:))

Art. 31    Anordnung der Massnahmen

1 Die zuständigen kantonalen Behörden ordnen die Massnahmen nach den Artikeln 33–38 an.

 Epidemiengesetz

2 Die zuständigen Bundesbehörden unterstützen die Kantone bei der Identifizierung und Benachrichtigung von Personen, insbesondere von Reisenden im internationalen Verkehr.

3 Bei der Anordnung von Massnahmen ist die betroffene Person darüber aufzuklären, warum die Massnahmen angeordnet werden und wie lange diese voraussichtlich dauern.

4 Die Massnahmen dürfen nur so lange dauern, wie es notwendig ist, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern und um eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden. Sie sind regelmässig zu überprüfen.

Art. 32    Durchsetzung der Massnahmen

Die zuständigen kantonalen Behörden können die von ihnen angeordnete medizinische Überwachung, Quarantäne, Absonderung oder ärztliche Untersuchung zwangs- weise durchsetzen.

Art. 33    Identifizierung und Benachrichtigung

Eine Person, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig ist oder Krankheitserreger ausscheidet, kann identifiziert und benachrichtigt werden.

Art. 34    Medizinische Überwachung

1 Eine Person, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig ist oder Krankheitserreger ausscheidet, kann einer medizinischen Überwachung unterstellt werden.

2 Die betroffene Person ist verpflichtet, der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt Auskunft über ihren Gesundheitszustand und über ihre Kontakte zu anderen Personen zu geben.

Art. 35    Quarantäne und Absonderung

1 Genügt die medizinische Überwachung nicht, so kann:

a.    eine Person, die krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, unter Quarantäne gestellt werden;

b.    eine Person, die krank oder angesteckt ist oder Krankheitserreger ausscheidet, abgesondert werden.

2 Die betroffene Person kann wenn nötig in ein Spital oder in eine andere geeignete Institution eingewiesen werden.

3 Das Spital oder die Institution muss dafür sorgen, dass das Personal und weitere gefährdete Personen vor Übertragungen geschützt werden.

Zwangsimpfungen_7

  • ((HABT IHR DAS GESCHNALLT? HABT-IHR-DAS-GESCHNALLT…!! ICH ÜBERTREIBE NICHT – KEIN BISSCHEN! ZUKUNFT IN DER SCHWEIZ: DU KOMMST AUS DEN FERIEN, AM FLUGHAFEN UND DER GRENZE ERWARTEN DICH UND DEINE FAMILIE BAG-ANGESTELLTE UND IIHRE NEUE GESUNDHEITSPOLIZEI MIT SPRITZE UND POLIZEI MIT TASERN. DANN HAST DU DIE WAHL – ALLES GANZ FREIWILLIG: ENTWEDER GIBT’S EINE IMPFUNG FÜR ERWACHSENE UND KINDER – UND DU KANNST ZURÜCK NACH HAUSE, ZURÜCK IN DEIN LEBEN UND ZUR ARBEIT – ODER DU WILLST DICH UND DEINE FAMILIE NICHT IMPFEN LASSEN, UND DIE POLIZEI NIMMT DICH UND DEINE KINDER MIT – UND STECKT EUCH ALLESAMT IN QUARANTÄNE. DAS IST DIE KOMMENDE REALITÄT! UND DAS IST KEINE FREIE WAHL! DU HAST DIE WAHL ZWISCHEN GALGEN UND GUILLOTINE! WACHT AUF, LEUTE – SOLCHE SZENEN ERWARTEN UNS MIT DIESEM GESETZ! BITTE LEST DEN GESETZESTEXT UND ERKLÄRT IHN ANDEREN!))

Optimierung der internationalen Zusammenarbeit

  • ((JETZT AUFMERKSAM LESEN, BITTE:))

(Art. 62, 80)

Übertragbare Krankheiten machen an den Grenzen nicht Halt.

  • ((JOKING… ECHT NICHT?))

Eine gute Zusammenarbeit mit den Nachbarländern und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der die Schweiz als Mitglied angehört, ist deshalb unerlässlich.

  • ((THE PLOT IS THICKENING…))

Mit dem neuen Gesetz wird die internationale Zusammenarbeit besser koordiniert.

  • ((JA…? JA…? KOMM: SPUCK’S SCHON AUS…!))

Zudem enthält das Gesetz in Bezug auf die Weiterleitung von Informationen und Daten an andere Staaten strengere Regeln als das geltende Recht.

  • ((STRENGERE REGELN ALS BISHER…? JA KLAR: STRENGER IN DER PFLICHT, BÜRGER-DATEN ZU SAMMELN UND WEITERZUGEBEN! STRENGER IN DER PFLICHT, DEN BÜRGER AUSZUSPIONIEREN UND ZU UNTERDRÜCKEN! ALLES WORTSPIELEREIEN, LÜGEN UND VERDREHUNG DER TATSACHEN! DIE TOTALE KONTROLLE UND WEITERGABE ALLER DATEN – JA, DIE WIRD TATSÄCHLICH STRENGER GEREGELT…!!))

Die Schweiz ist Mitglied der WHO. Die WHO ist für die Früherkennung und Bekämpfung grenzübergreifender Epidemien und Pandemien das unersetzliche Koordinationsorgan. Ihre Kompetenzen tangieren in keiner Weise die hoheitliche Autonomie der  Schweiz.

  • ((GELOGEN! GE-LO-GEN! GE-LO-GEN! GELOGEN!!!))

Die Entscheidungsfreiheit der Staaten wird bewahrt.

  • ((WHO ARE YOU KIDDING? – hmmm: W-H-O – ARE YOU KIDDING?))

Die WHO verlangt aber

  • ((VERLANGT ABER… AHA..!))

von ihren Mitgliedsländern, dass sie zum Schutz der internationalen Gemeinschaft gefährliche übertragbare Krankheiten überwachen und bekämpfen.

  • ((NWO-SPRECH FÜR: WIR SAGEN, WANN UND WOMIT IHR GEIMPFT WERDET – UND IHR HABT NATÜRLICH DIE FREIE WAHL, NEIN ZU SAGEN UND INS QUARANTÄNE-CAMP ZU ZIEHEN… JOB ADE… FAMILIE ADE. KARRIERE, SELBSTBESTIMMUNG UND DEIN BISHERIGES LEBEN ADE…! WER KANN HIERBEI WIRKLICH NEIN SAGEN? EXAKT: NIEMAND, DER NICHT BEREIT IST, JOB UND ZUKUNFT – SEIN GANZES LEBEN! – ZU RISKIEREN!))

Weitere Neuerungen

  • ((UND HIER WIEDER ABLENKUNG – VIA – RATET MAL – GENAU: GELD, NATÜRLICH…! HIER WERDET IHR GEKAUFT, DIE IHR DUMM GENUG SEID, DIESE PHARMA-NWO-SCHEISSE ALS KAVIAR ZU FRESSEN!!))

Zwangsimpfungen_9Zwangsimpfungen_8

Das Epidemiengesetz stärkt die Stellung von Personen, die eine finanzielle Entschädigung bei schweren Nebenwirkungen von Impfungen geltend machen.

  • ((WER’S GLAUBT…))

Bis anhin wird der Bereich finanzielle Entschädigungen bei unerwünschten schweren Nebenwirkungen von Impfungen kantonal geregelt.

  • ((IST AUCH GUT SO!))

Hier bringt das revidierte EpG wesentliche Verbesserungen.

  • ((REALLY? WO DENN, WIE DENN? JETZT KOMMT’S:))

Auf Bundesebene wird ein einheitliches, für die ganze Schweiz geltendes Verfahren bezüglich der Behandlung von Gesuchen geschaffen.

  • ((HEISST ÜBERSETZT: INDIVIDUELLE ENTSCHEIDE SIND VERGANGENHEIT, KÜNFTIG WIRD EIN RASTER ÜBER ALLE FÄLLE GELEGT, AUS, AMEN…!))

Es wird mit dem neuen EpG für eine geschädigte Person, die unglücklicherweise

  • ((ACH – HUMOR HABEN SIE AUCH NOCH…!))

durch eine Impfung zu Schaden gekommen ist, einfacher, eine entsprechende Entschädigung und Genugtuung zu erhalten.

  • ((ZU DEUTSCH: ZUERST MACHEN WIR DICH KRANK MIT DEN IMPFUNGEN, DANN GIBT’S EINE KLEINE ENTSCHÄDIGUNG DAFÜR, DASS DU KRANK UND UNFRUCHTBAR GEWORDEN BIST, TUMORE BEKOMMST UND AUF ELENDE ART UND WEISE DAHINKREPIERST – WAS DIE KRANKENKASSEN UND DIE PHARMAINDUSTRIE FREUT… – UND DAFÜR GIBT’SDANN EINE STANDARDISIERTE, KLEINE ENTSCHÄDIGUNG… DAS SIND KRIMINELLE PSYCHOPATHEN!))

Diese Verbesserung

  • ((SEHR WITZIG, WIRKLICH.. SEHR WITZIG….))

wurde ins revidierte EpG aufgenommen, obwohl solche Fälle äusserst selten sind.

  • ((SELTEN WAREN, YOU FUCKING CUNTS! SELTEN WAREN! Weil die Kantone bisher äusserst verantwortungsvoll mit dem Impfobligatorium umgegangen sind… Aber wie wir jetzt wissen, WIRD SICH DAS JETZT SCHON ÄNDERN, KEINE SORGE…(YOU SUCKERS..)..!!!!))

Zudem ermöglicht das Gesetz eine differenzierte und umfassende Information der Bevölkerung zu Infektionskrankheiten.

  • ((HÄ? INFORMATION DER BEVÖLKERUNG NUR VIA GESETZ MÖGLICH? WIE WÄR’S DENN MIT DEM SCHWEIZER FERNSEHEN? DEN RADIOSTATIONEN? DEN ZEITUNGEN? NEEEEIN – NUR DIESES NEUE GESETZ ERMÖGLICHT ES, DIE BEVÖLKERUNG ZU INFORMIEREN… DAS KALTE KOTZEN…))

Der Bund erhält die Möglichkeit, nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch an Schulen über Infektionskrankheiten und damit unter anderem über sexuell übertragbare Krankheiten informieren zu lassen.

  • ((OH – EIN GANZ BESONDERS DELIKATER PUNKT: JUNGS UND MÄDELS MÜSSEN JETZT SCHON MIT 4 JAHREN WISSEN, WIE SIE KONDOME DRAUF TUN UND WO DER ZIPFEL REINKOMMT… KRANKE BASTARDE…))

Diese Massnahme soll vor allem die Chancengleichheit, das heisst den gleichberechtigen Zugang zu Informationen für alle Schülerinnen und Schüler verbessern, und so individuelle Verhaltensentscheide ermöglichen.

  • ((ABER HALLO: DIESES GESETZ ERHÖHT ALSO DIE CHANCENGLEICHHEIT UND ERMÖGLICHT INDIVIDUELLE VERHALTENSENTSCHEIDE…??!! SAG MAL – HABT IHR SIE NOCH ALLE, SO EINEN SCHEISSDRECK AUCH NOCH ABZUDRUCKEN??!!))

 

ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG:

Das vorgeschlagene, „revidierte“ Epidemiegesetz vom 28. September 2012 ist ein perfider Schritt in Richtung totalitäre Staatsmacht – in Richtung Globalisierung (Staatssouveränität und kantonale Selbstbestimmung ade) – in Richtung Vereinheitlichung, Beschneidung der Individualität und Aufhebung der persönlichen Freiheitsrechte.

HABEAS CORPUS – das Recht auf körperliche Unversehrtheit – wird so pervertiert, dass wir zwar noch ein Recht auf einen unversehrten Körper haben – allerdings nur, wenn wir im Gegenzug bereit sind, unser Leben, unsere Karriere und unsere Familie aufzugeben und uns in ein Quarantäne-Internierungslager zu begeben – so lange, wie der Bund – bzw. die WHO – bzw. die Elite des Bankenwesens und der Pharma-Riesen – dies für nötig ertrachtet.

Das neue Epidemiegesetz ist von Globalisten aufgesetzt worden, von elitären Psychopathen, die seit Jahrzehnten nur ein Ziel verfolgen und dies mit allen Mitteln tun: die Re-Installierung eines Feudalsystems mit zwei Klassen – der herrschenden Elite von superreichen Finanzbaronen – und dem arbeitenden, rechtlosen (bald ge-chippten) Nutzvieh.

Wer von uns die Augen weiterhin nicht öffnen und die pechschwarze, kriminelle Realität endlich sehen will, ist AKTIV MITSCHULDIG dafür, dass wir direkt in diese menschenverachtende Zukunft reinschliddern. Und zwar mit horrendem Tempo. Das Epidemiegesetz ist ein subtiler Schritt in Richtung Versklavung und Entmenschlichung der Bevölkerung – ein Gesetz mit kaum auszumalenden Folgen. Das Epidemiegesetz 2012 ist klar abzulehnen. Ein „Nein“ zu einem tyrannischen Feudalstaat, heisst:

“NEIN“ ZUM EPIDEMIEGESETZ – AM 22. SEPTEMBER 2013!        

Epidemiegesetz-Hitler

 

 

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