Zum Epidemiegesetz: Impfzwang IST Realität…
WAS HIER WIE EIN PERVERSER SCHERZ der Amis RÜBERKOMMT – ist im vorgeschlagenen Epidemiegesetz für die Schweiz im Art. 21 enthalten:
Staatliche Impfung von allen Kindern im Schulalter – mit regelmässiger Überprüfung und Durchsetzung, dass alle VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND!
Hier der Gesetzestext (mit dem Mogel-Wort „fördern“ – bevor der Realitäts-Hammer kommt mit den Worten „dafür sorgen, dass die Personen vollständig gemipft sind“:
Die Mediengraben-Übersetzung des BAG-Pharma-Verkaufstexts aus Politik-Lobby-PR-Sprech ins Deutsche folgt.
Art. 21 Förderung von Impfungen 1 Die Kantone fördern Impfungen, indem sie:
a. die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen über den nationalen Impfplan informieren;
b. den Impfstatus von Kindern und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit regelmässig überprüfen;
c. dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind.
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